Vorsorgevollmacht Patientenverfügung
Weitere Informationen vom Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Gibt es eine Warteliste?
Sind Plätze auch kurzfristig verfügbar?
Menschen mit Demenz
Heimbeirat
Prüfberichte
Nebenkosten Bankverbindung
Zusatzleistungen
Rundfunkgebühren (GEZ)
Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem Text nur
die männliche Form verwendet, die anderen Geschlechter sind damit
eingeschlossen.
Was können wir für Sie tun?
www
Wir bieten Zimmer für Kurzzeitpflege
(befristet
für befristet für mehrere Wochen z.B. wenn Ihr Betreuer geplant Urlaub machen will) und für stationäre Vollzeitpflege
(ohne Zeitbegrenzung) an.
Was können
Sie für uns tun?
Engagieren Sie sich ehrenamtlich
bei uns.
Es gibt viele Möglichkeiten von spazieren
gehen oder spielen mit einem Bewohner bis zu helfen im
Garten oder der Hauswirtschaft. Ihr Einsatz ist
unverbindlich und kann jederzeit beendet werden.
siehe Ehrenamt.
Werden Sie Mitglied im
Trägerverein des St. Vinzentiushauses
Mitgliedsantrag
Vorsorgevollmacht
und Patientenverfügung
Durch Unfall oder Demenz kann
die Möglichkeit, selbst Entscheidungen treffen zu können
plötzlich nicht mehr vorhanden sein.
Bitte
denken Sie deshalb frühzeitig daran, Vorsorge zu treffen.
Sowohl die
Vorsorgevollmacht
als auch die Patientenverfügung
kann bei Bedarf geändert werden.
Mit einer Vorsorgevollmacht
kann eine
(oder mehrere) Person Ihres
Vertrauens Entscheidungen treffen,
z.B. Krankenhaus, Wohnung, bei Behörden.
Sinnvoll ist dass eine Person allein entscheiden kann.
Banken verlangen oft eine eigene Bankvollmacht.
In
der Patientenverfügung wird festgelegt, welche Behandlung
gewünscht wird und welche Maßnahmen nicht durchgeführt
werden sollen.
Die Verfügung kann
mit dem Hausarzt besprochen werden und soll alle ein
bis zwei Jahre erneut unterschrieben werden um zu
dokumentieren, daß sich am Behandlungswunsch nichts geändert
hat.
Weitere
Informationen:
Welche Kriterien gibt es für die Heimaufnahme?
Das Angebot des St. Vinzentiushauses richtet sich in erster Linie an alte und pflegebedürftige Mitbürger der
Gemeinde Murg und
Mitglieder des St. Vinzentiusverein Murg e.V.
Bitte überlegen Sie, wann für Sie der richtige Zeitpunkt für den Wechsel in ein Pflegeheim ist.
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig auf unserer Warteliste eintragen zu lassen. Dies ist kostenlos und nicht verbindlich,
(siehe Anmeldung). Wie jedes Haus können wir aus wirtschaftlichen Gründen keine Plätze frei halten. Wir nehmen Kontakt zu Ihnen auf, wenn ein Platz frei geworden ist.
Um eine aktuelle Übersicht zu haben bitten wir Sie uns zu informieren, wenn Sie keinen Bedarf mehr haben.
Es kommt immer wieder vor, dass wir einen freien Platz anbieten und
niemand von der Warteliste dieses Angebot annehmen
kann. In diesem Fall können auch Bewohner kurzfristig aufgenommen werden.
Wie kann ich mit Ihnen Kontakt aufnehmen?
In unserem Altenpflegeheim richtet sich unsere Aufmerksamkeit zuerst nach den Bedürfnissen unserer Bewohnerinnen und Bewohner. Als Konsequenz ist unser Pflegepersonal nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Damit unsere Verwaltung effizient arbeiten kann haben wir Telefonzeiten eingerichtet, siehe Kontakt.
Menschen mit Demenz haben besondere Bedürfnisse und brauchen viel Zuwendung und Ruhe. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entsprechend geschult und haben große Erfahrung. Dank einer Spende des St. Antoniusvereins können sich unsere Bewohnerinnen und Bewohner frei in unserem gesicherten Garten aufhalten und bewegen.
Frau Renate Hundertmark ist seit dem 21.04.2023 für zwei Jahre Heimfürsprecherin, bestellt durch die Heimaufsicht.
Die Prüfberichte von MDK und Heimaufsicht können jederzeit - auch vor Vertragsabschluss - in der Verwaltung eingesehen werden.
Bei den Nebenkosten handelt es sich um Kosten des persönlichen
Bedarfs.
Für den persönlichen Bedarf muß der Heimbewohner selbst aufkommen.
St. Vinzentiusverein Murg e.V.
DE40 6845 2290 0018 0010 08
Zusatzleistungen sind besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung sowie zusätzliche pflegerische/betreuende Leistungen.
Beispiel: Friseur, Fußpflege bei Problemnägel, Kennzeichnung und Instandhaltung von privater Wäsche, Begleitung eines Pflegebedürftigen zu privaten Veranstaltungen.
Zusatzleistungen sind nicht im Heimentgelt enthalten und müssen bei Inanspruchnahme gesondert bezahlt werden. Sie sind durch den Pflegebedürftigen individuell wählbar und zu vereinbaren.
Bewohner einer Pflegeeinrichtung müssen keinen Rundfunkbeitrag bezahlen.
Sie können das Formular bei der
GEZ
(Befreiung, Wegfall von Leistungen) online ausfüllen und
sich vom. St. Vinzentiushaus bestätigen lassen.
Alternativ bekommen Sie ein Formular zum Abmelden vor Ort ausgehändigt.