Häufig gestellte Fragen


Was können wir für Sie tun?
  
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Wir bieten Zimmer für Kurzzeitpflege (befristet für befristet für mehrere Wochen z.B. wenn Ihr Betreuer geplant Urlaub machen will) und für stationäre Vollzeitpflege (ohne Zeitbegrenzung) an.
 
Was können Sie für uns tun?
  Engagieren Sie sich ehrenamtlich bei uns.
Es gibt viele Möglichkeiten von spazieren gehen oder spielen mit einem Bewohner bis zu helfen im Garten oder der Hauswirtschaft. Ihr Einsatz ist unverbindlich und kann jederzeit beendet werden.
siehe Ehrenamt.
 
Werden Sie Mitglied im Trägerverein des St. Vinzentiushauses
Mitgliedsantrag
   
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  Durch Unfall oder Demenz kann die Möglichkeit, selbst Entscheidungen treffen zu können plötzlich nicht mehr vorhanden sein.
Bitte denken Sie deshalb frühzeitig daran, Vorsorge zu treffen. Sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung kann bei Bedarf geändert werden.
 
 

Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine (oder mehrere) Person Ihres Vertrauens Entscheidungen treffen, z.B. Krankenhaus, Wohnung, bei Behörden. Sinnvoll ist dass eine Person allein entscheiden kann.
Banken verlangen oft eine eigene
Bankvollmacht.

Patientenverfügung
In der Patientenverfügung wird festgelegt, welche Behandlung gewünscht wird und welche Maßnahmen nicht durchgeführt werden sollen.
Die Verfügung kann mit dem Hausarzt besprochen werden und soll alle ein bis zwei Jahre erneut unterschrieben werden um zu dokumentieren, daß sich am Behandlungswunsch nichts geändert hat.

Weitere Informationen vom Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Informationen zu Vorsorge und Betreuungsrecht

Formular Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung Textbausteine 


Weitere Informationen:
Welche Kriterien gibt es für die Heimaufnahme?
Das Angebot des St. Vinzentiushauses richtet sich in erster Linie an alte und pflegebedürftige Mitbürger der Gemeinde Murg und Mitglieder des St. Vinzentiusverein Murg e.V.
   
 

Gibt es eine Warteliste?
Bitte überlegen Sie, wann für Sie der richtige Zeitpunkt für den Wechsel in ein Pflegeheim ist. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig auf unserer Warteliste eintragen zu lassen. Dies ist kostenlos und nicht verbindlich, (siehe Anmeldung). Wie jedes Haus können wir aus wirtschaftlichen Gründen keine Plätze frei halten. Wir nehmen Kontakt zu Ihnen auf, wenn ein Platz frei geworden ist.
Um eine aktuelle Übersicht zu haben bitten wir Sie uns zu informieren, wenn Sie keinen Bedarf mehr haben.

Sind Plätze auch kurzfristig verfügbar?
Es kommt immer wieder vor, dass wir einen freien Platz anbieten und niemand von der Warteliste dieses Angebot annehmen kann. In diesem Fall können auch Bewohner kurzfristig aufgenommen werden.

Wie kann ich mit Ihnen Kontakt aufnehmen?
In unserem Altenpflegeheim richtet sich unsere Aufmerksamkeit zuerst nach den Bedürfnissen unserer Bewohnerinnen und Bewohner. Als Konsequenz ist unser Pflegepersonal nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Damit unsere Verwaltung effizient arbeiten kann haben wir Telefonzeiten eingerichtet, siehe Kontakt.

Menschen mit Demenz
Menschen mit Demenz haben besondere Bedürfnisse und brauchen viel Zuwendung und Ruhe. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entsprechend geschult und haben große Erfahrung. Dank einer Spende des St. Antoniusvereins können sich unsere Bewohnerinnen und Bewohner frei in unserem gesicherten Garten aufhalten und bewegen.

Heimbeirat
Frau Renate Hundertmark ist seit dem 21.04.2023 für zwei Jahre Heimfürsprecherin, bestellt durch die Heimaufsicht.

Prüfberichte
Die Prüfberichte von MDK und Heimaufsicht können jederzeit - auch vor Vertragsabschluss - in der Verwaltung eingesehen werden.

Nebenkosten
Bei den Nebenkosten handelt es sich um Kosten des persönlichen Bedarfs. Für den persönlichen Bedarf muß der Heimbewohner selbst aufkommen.

Bankverbindung
St. Vinzentiusverein Murg e.V.
DE40 6845 2290 0018 0010 08 

Zusatzleistungen
Zusatzleistungen sind besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung sowie zusätzliche pflegerische/betreuende Leistungen.
Beispiel: Friseur, Fußpflege bei Problemnägel, Kennzeichnung und Instandhaltung von privater Wäsche, Begleitung eines Pflegebedürftigen zu privaten Veranstaltungen.
Zusatzleistungen sind nicht im Heimentgelt enthalten und müssen bei Inanspruchnahme gesondert bezahlt werden. Sie sind durch den Pflegebedürftigen individuell wählbar und zu vereinbaren.

Rundfunkgebühren (GEZ)
Bewohner einer Pflegeeinrichtung müssen keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Sie können das Formular bei der GEZ (Befreiung, Wegfall von Leistungen) online ausfüllen und sich vom. St. Vinzentiushaus bestätigen lassen.
Alternativ bekommen Sie ein Formular zum Abmelden vor Ort ausgehändigt.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem Text nur die männliche Form verwendet, die anderen Geschlechter sind damit eingeschlossen.