Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrter Besucher,
Bewohnerinnen und Bewohner, die in unserer Einrichtung leben, gehören zu einer besonders schutzbedürftigen Personengruppe. Wir möchten die Besuchsmöglichkeit soweit wie möglich erhalten. Aus diesem Grund gelten besondere Regelungen zum Besuch in unserer Einrichtung.
Wir waren durch den Einsatz der Bundeswehr in den letzten drei Wochen in der Lage, auch an Wochenenden Besuche in unserer Einrichtung zu ermöglichen. Leider endet der Einsatz der Bundeswehr für uns am 14.02.2021. Wir möchten uns bei Herrn Zipser herzlich für seinen Einsatz
bedanken.
Wir wurden mehrfach gefragt, warum wir trotz 2. Impfung keine Lockerungen der Besuchsregeln vornehmen. Um diese Frage zu beantworten, lesen Sie bitte die anschließenden Zeilen aus dem Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Februar 2021:
Punkt 10. : Es ist zu erwarten, dass in Kürze in den ersten Alten- und Pflegeeinrichtungen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Pflegepersonal eine Zweitimpfung erhalten haben werden. Gleichzeitig haben Bund, Länder und Kommunen sowie
die sozialen Träger in einer gemeinsamen Anstrengung die Durchführung von Schnelltests in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie den Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorangetrieben. Vor diesem Hintergrund bitten die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz, zeitnah Empfehlungen vorzulegen, in welchem zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung und mit welchem Testkonzept die Besuchsregeln für die Einrichtungen wieder sicher erweitert werden können..
Wir unternehmen alles, dass wir diese Zeit ohne Infektionen im St. Vinzentiushaus Murg überstehen. Bitte unterstützen Sie uns dabei durch das Einhalten der Regeln und vorübergehend leider möglichst wenig Besuchen.
Ab Dienstag, 15. Febuar 2021 gelten neue Besuchsregeln in unserer Einrichtung:
Die Test-Vorgabe betrifft sowohl Besucher als auch externe Personen, die insbesondere aus beruflichen Gründen in die Einrichtungen kommen: hierunter fallen z.B.
Ärztinnen und Ärzte, Physiotherapeuten und Seelsorgerinnen und Seelsorger.
Die allgemeinen Hygieneregelungen sind zum Schutze unserer Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeitenden jederzeit einzuhalten.
Dazu gehört insbesondere:
Auch nach Ihrem Umzug in unser Haus sollen Sie Ihr soziales Umfeld weiterhin pflegen und erhalten können. Das Angebot des St. Vinzentiushauses richtet sich deshalb in erster Linie an alte und pflegebedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Murg.
Den Menschen verstehen wir als Einheit von Körper, Geist und Seele. Das ist uns Verpflichtung, die Würde des alten Menschen zu achten, auch und gerade wenn er pflegebedürftig ist. Altersbedingte Abbauvorgänge betrachten wir nicht als Krankheit, sondern als eine dem Menschen eigene, natürliche Gegebenheit.
Für Menschen mit Demenz haben wir eine eigene Wohngruppe eingerichtet, damit Sie in ruhigem Umfeld leben können.
Wir bieten Halt, Hilfe und Unterstützung an und bemühen uns dabei einen Lebensraum zu schaffen, in dem die Bewohner sich angenommen fühlen. Die persönlichen Bedürfnisse jedes Einzelnen werden beachtet, seine individuellen Ressourcen mit einbezogen, die Privatsphäre gewährt. Dabei wollen wir durch eine aktivierende Pflege die Eigenständigkeit und Selbstbestimmung fördern und sie so lange wie möglich erhalten.
Auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeit steht so das "Mensch sein", die menschliche Würde im Mittelpunkt.
Von besonderer Bedeutung ist für uns ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Angehörigen. Wir freuen uns über alle Besucher.
Auf der Basis christlicher Ethik soll unsere Arbeit gleichzeitig ein Element des caritativ-diakonischen Dienstes der örtlichen Kirchengemeinde sein. Das St. Vinzentiushaus wird unter dem Zeichen der Caritas geführt - Caritas bedeutet Nächstenliebe. Diese wollen wir in unserer täglichen Arbeit praktizieren.