Häufig gestellte Fragen

Kurzzeitpflege und Stationäre Vollzeitpflege
Wir bieten Zimmer für Kurzzeitpflege (mehrere Wochen) und für stationäre Vollzeitpflege (ohne Zeitbegrenzung) an.

Welche Kriterien gibt es für die Heimaufnahme?
Das Angebot des St. Vinzentiushauses richtet sich in erster Linie an alte und pflegebedürftige Mitbürger der Gemeinde Murg und Mitglieder des St. Vinzentiusverein Murg e.V.

Gibt es eine Warteliste?
Bitte überlegen Sie, wann für Sie der richtige Zeitpunkt für den Wechsel in ein Pflegeheim ist. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig auf unserer Warteliste eintragen zu lassen. Dies ist kostenlos und nicht verbindlich, (siehe Anmeldung). Wie jedes Haus können wir aus wirtschaftlichen Gründen keine Plätze frei halten. Wir nehmen Kontakt zu Ihnen auf, wenn ein Platz frei geworden ist.
Um eine aktuelle Übersicht zu haben bitten wir Sie uns zu informieren, wenn Sie keinen Bedarf mehr haben.

Sind Plätze auch kurzfristig verfügbar?
Es kommt immer wieder vor, dass wir einen freien Platz anbieten und niemand von der Warteliste dieses Angebot annehmen kann. In diesem Fall können auch Bewohner kurzfristig aufgenommen werden.

Wie kann ich mit Ihnen Kontakt aufnehmen?
In unserem Altenpflegeheim richtet sich unsere Aufmerksamkeit zuerst nach den Bedürfnissen unserer Bewohnerinnen und Bewohner. Als Konsequenz ist unser Pflegepersonal nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Damit unsere Verwaltung effizient arbeiten kann haben wir Telefonzeiten eingerichtet, siehe Kontakt.

Menschen mit Demenz
Menschen mit Demenz haben besondere Bedürfnisse und brauchen viel Zuwendung und Ruhe. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entsprechend geschult und haben große Erfahrung. Dank einer Spende des St. Antoniusvereins können sich unsere Bewohnerinnen und Bewohner frei in unserem gesicherten Garten aufhalten und bewegen.

Heimbeirat
Frau Renate Hundertmark ist seit dem 21.04.2023 für zwei Jahre Heimfürsprecherin, bestellt durch die Heimaufsicht.

Prüfberichte
Die Prüfberichte von MDK und Heimaufsicht können jederzeit - auch vor Vertragsabschluss - in der Verwaltung eingesehen werden.

Nebenkosten
Bei den Nebenkosten handelt es sich um Kosten des persönlichen Bedarfs, wie z. B. Friseur oder Fußpflege. Für den persönlichen Bedarf muß der Heimbewohner selbst aufkommen.

Rundfunkgebühren (GEZ)
Bewohner einer Pflegeeinrichtung müssen keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Formulare zum Abmelden bekommen die neuen Bewohner vor Ort ausgehändigt.

Zusatzleistungen
Zusatzleistungen sind besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung sowie zusätzliche pflegerische/betreuende Leistungen.
Beispiel: Kennzeichnung und Instandhaltung von privater Wäsche, Begleitung eines Pflegebedürftigen zu privaten Veranstaltungen.
Zusatzleistungen sind nicht im Heimentgelt enthalten und müssen bei Inanspruchnahme gesondert bezahlt werden. Sie sind durch den Pflegebedürftigen individuell wählbar und mit ihm zu vereinbaren.

Die Möglichkeit, selbst Entscheidungen treffen zu können, kann sich ändern. Bitte denken Sie deshalb frühzeitig über die beiden folgenden Punkte nach. Sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht kann bei Bedarf geändert werden.

Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, durch die ein einwilligungsfähiger Mensch zum Ausdruck bringt, welche Behandlung in einer bestimmten Krankheitssituationen gewünscht wird und welche Maßnahmen nicht durchgeführt werden sollen. Die Verfügung soll alle ein bis zwei Jahre erneut unterschrieben werden um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, daß Sie noch derselben Meinung sind.

Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens Enscheidungen treffen, z.B. Krankenhaus, Wohnung, bei Behörden. Banken verlangen oft eine eigene Bankvollmacht.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem Text nur die männliche Form verwendet, die anderen Geschlechter sind damit eingeschlossen.